Hundeschule-sicher.de
Persönliche Beratung
06401 / 210091
0172 / 8784878
Wir rufen Sie
gerne zurück.
Nachricht an
uns senden.
Ihre Fragen, beantworten wir gerne
TelNr.: 06401 210091
Persönliche Beratung
Online Abschluss
Schadenservice
Sehr gute
Versicherungsprodukte
Rückrufgarantie
Download Center
Betreuung während
der Vertragslaufzeit
Warum Sie bei
uns richtig sind.
Wir, wer ist das....
.... wir, dass ist der
Versicherungsservice Ruhl e.K.
eine Mehrfachagentur.
Versicherungen
Was gibt es neues
Ihr Weg zu uns
Ihr schneller Weg
zu uns....
....Kontaktformular
teilen Sie uns mit, was
Sie bewegt.
Kundenzufriedenheit
steht bei uns
an erster Stelle.
„Gut beraten“
Wir als Versicherungsvermittler verkörpern
ein Versicherungsunternehmen oft als Einziger
gegenüber dem Kunden – umso wichtiger ist
es, dass wir uns kontinuierlich weiterbilden.
Dafür sorgt die Initiative „Gut beraten“.
Tierschutzgesetz § 11
Ihre Fragen an uns
Fragen und Antworten zum Thema
Wann benötigen Sie eine Genehmigung nach § 11 Tierschutzgesetz ?
Gemäß § 11 Tierschutzgesetz ist
•
das Halten von Wirbeltieren für andere in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung die
dadurch gekennzeichnet sind, dass sie auf Dauer angelegt sind und überwiegend der
Aufnahme und Pflege von Fund- und Abgabetieren für Dritte dienen.
•
das Ausbilden von Hunden zu Schutzzwecken für Dritte oder die Unterhaltung von Einrichtungen
zu diesem Zwecke.
•
das gewerbsmäßige Züchten oder Halten von Wirbeltieren (außer Landwirtschaftlichen Nutztieren).
•
das gewerbsmäßige Unterhalten eines Reit- oder Fahrbetriebes.
•
und so weiter.
Wer erteilt Ihnen diese Erlaubnis ?
Die Erlaubnis wird auf Antrag von der zuständigen Behörde erteilt, in der Regel sind das die Landratsämter.
Welche Angaben müssen Sie in Antrag machen ?
1.
geplante Tätigkeit
2.
Ort des Gewerbes (Geschäftsadresse)
3.
Inhaber des Betriebes (Name, Anschrift, Geburtsdatum und -ort)
4.
Angaben über die für die Tätigkeit verantwortlichen Personen, sofern Sie nicht selbst das sind
5.
die Arten und die jeweiligen Stückzahlen der Tiere, die gehalten werden sollen
6.
Plan der Räume und Einrichtungen, Grundriss (Lageskizze, Beschreibung, und so weiter)
Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen ?
•
Nachweis vorhandener Sachkunde bei der für die Tätigkeit verantwortlichen Person
•
Zuverlässigkeit, z.B. durch Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses, einen Auszug aus
dem Gewerbezentralregister, und auch einen Nachweis der finanziellen Zuverlässigkeit
•
die behördlich festgestellte Eignung, durch Besichtigung der Räumlichkeiten
Sie, denken das Sie Ihre Tiere als Hobby halten, was bedeutet gewerbsmäßig ?
Gewerbsmäßig im Sinne des Tierschutzgesetzes liegt insbesondere dann vor, wenn Ihre Tätigkeiten
selbstständig, planmäßig und mit der Absicht der Gewinnerzielung ausüben.
Bei “Reit- oder Fahrbetriebe” sind in der Regel die Voraussetzungen einer Gewerbsmäßigkeit dann erfüllt,
wenn mehr als ein Pferd regelmäßig gegen Entgelt für Reit- oder Fahrzwecke bereit gestellt wird.
Das gleiche trifft auch auf Reitvereine zu..
Was versteht man unter Sachkundig ?
Hierunter versteht man, dass die betreffende Person die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten für die
beantragte Tätigkeit hat. Davon ist auszugehen, wenn derjenige eine abgeschlossene Berufsausbildung
oder sonstige Aus- und Weiterbildung absolviert hat, die Sie zum Umgang mit Tiere befähigt.
Was bedeutet Zuverlässigkeit ?
Zuverlässigkeit liegt in der Regel dann vor, wenn Sie in den letzten 5 Jahren vor Stellung des Antrages
nicht wegen eines Verbrechens oder wegen eines Vergehens verurteilt wurden. Mangelnde Zuverlässigkeit
kann auch angenommen werden, wenn die finanzielle Grundlage zur ordnungsgemäßen Führung
des Betriebes nicht ausreichen.
Wann können Sie mit Ihrer Tätigkeit beginnen ?
Sie dürfen erst mit Erteilung der Erlaubnis mit Ihrer Tätigkeit beginnen.
Hat der § 11 Einfluss auf den Versicherungsschutz ?
Nein, bei unseren Tarifen besteht kein Nachweis über Ihren Ausbildungsstand sowie über die
Erteilung der Zulassung.
Neue Verordnung sorgt für vermehrte Fragen.
Durch den § 11 des Tierschutzgesetzes möchte der Gesetzgeber das
Tierwohl in den Vordergrund rücken.
So ist es erforderlich, dass Sie als Hundeschule eine Erlaubnis erlangen, die
Ihre Sachkunde, Ihre Zuverlässigkeit prüft.
Der Weg in die Selbstständigkeit
Copy by Versicherungsservice Ruhl e.K. - 2019