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„Gut beraten“
Wir als Versicherungsvermittler verkörpern ein Versicherungsunternehmen oft als Einziger gegenüber dem Kunden – umso wichtiger ist es, dass wir uns kontinuierlich weiterbilden. Dafür sorgt die Initiative „Gut beraten“.
Was alles passieren kann
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Sie haften aus Verschulden
wer haftet - wenn er einen Schadenfall verschuldet. Wenn jemand einer gewerblichen Tätigkeit nachgeht, wer haftet dann für einen Schaden durch Menschen oder Tiere. Schäden kommen plötzlich und völlig unerwartet.
Was alles passieren kann
Hier einige Schadenbeispiele
Auf dem Platz der Tierpension wird ein Trainingsgerät aufgebaut. Bei Ausklappen der Ständer wird einem Teilnehmer der Trainingsgruppe die Fingerkuppe abgetrennt. Betriebshaftpflicht der Tierpension: Verschulden der Tierpension, evtl. Mitverschulden der verletzten Person. Ein Kunde fällt auf dem Betriebsgrundstück über die hervorstehende Ecke einer Steinplatte. Betriebshaftpflicht der Tierpension. Hund verletzt sich auf dem Betriebsgrundstück an einem nicht ordnungsgemäß abgedeckten Gerät. Betriebshaftpflicht und Schaden am Tier Kunde bleibt mit der Jacke an einem Nagel hängen. Betriebshaftpflicht der Tierpension.
Hundeausbilder lässt Hund ohne Leine laufen, obwohl der Hund den Kommandos noch nicht folgen kann. Hund kollidiert mit Radfahrer. Radfahrer kann sich sowohl an Hundehaftpflicht als auch an Ausbilder-Haftpflicht halten. Im Innenverhältnis wird die Ausbilder-Haftpflicht greifen, da Verschulden vor Gefährdung.
Der private Hund des Betriebsinhabers beißt den Pensionshund oder die Pensionskatze während des Aufenthaltes in der Tierpension. Schaden am Hund oder Katze (in Verwahrung genommenen Hund oder Katze) Privater Hund des Betriebsinhabers und Hüterhaftpflicht-Versicherung mit Schaden am Tier bei uns versichert? Dann Schadenersatz je gewählter Variante ab 1.000,- € - 2.000,- € oder 3.000,- €.
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